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Absentismuskonzept

Rechtliche Grundlage des schulischen Handelns sind §63 (Regelm. Schulbesuch) und §71 (Sorgetragen der Eltern).

Als Grundschule bemühen wir uns gemeinsam mit den Elternhäusern einen regelmäßigen und ordnungsgemäßen Schulbesuch aller Schülerinnen und Schüler sicher zu stellen. Sowohl der Schule als auch den Elternhäusern ist die besondere Verantwortung bewusst.

Ausgehend von der täglichen Anwesenheit der Schüler gibt es feste Absprachen für den Abwesenheitsfall:

  • Die Eltern informieren nach Möglichkeit vor Unterrichtsbeginn die Schule.
  • Im Lehrerzimmer läuft bei Nichtbesetzung ein AB, der im Fall von unentschuldigter Abwesenheit zur Kontrolle abgehört wird.
  • Ist keine Entschuldigung eingegangen, kümmert sich telefonisch die Lehrkraft/ der Klassenlehrer oder das Büro.
  • Ab dem 6. Fehltag verlangen wir ein ärztliches Attest. Das Wochenende wird nicht mitgerechnet. Die Klassenlehrkraft wird in der Zeit von den Eltern auf dem Laufenden gehalten.
  • Therapeutentermine sollen per Bescheinigung der Therapeuten attestiert werden, da wir als Schule sonst die Kontrolle verlieren.
  • Eltern erhalten auf Elternabenden Informationen über die schulübliche Vorgehensweise und dazu einen Entschuldigungsvordruck.

Generell sind an unserer Schule so gut wie keine unentschuldigten Fehlzeiten vorhanden. Vorgehensweise bei häufigeren entschuldigten oder unentschuldigten Fehlzeiten:

  • Elterngespräch mit Klassenlehrer
  • Elterngespräch mit Schulleitung
  • Gegebenenfalls Verpflichtung zur Vorlage von Attesten
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • Zusammenarbeit mit dem Schulträger, über den Bußgelder angedroht und ausgesprochen werden können.
  • Information der örtlichen Polizei, die dann den Familien einen Besuch abstattet, um nach dem fehlenden Kind zu schauen

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Kontakt

Grundschule Mandelsloh / Helstorf

 

Wiklohstr. 19 

31535 Neustadt a. Rbge.

 

Telefon (05072) 259

Telefax (05072) 92048

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