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Schulvorstand

Der Schulvorstand an unserer Schule setzt laut in § 38 b NSchG jeweils zur Hälfte aus 4 Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie aus 4 der Erziehungsberechtigten zusammen. Der Sitz im Schulvorstand verläuft über zwei Jahre. Die Elternvertreter werden vom Schulelternrat gewählt. Es können sich auch Eltern bewerben, die keinen Sitz im Schulelternrat haben. Bedingung jedoch ist, dass sie ein Schulkind an der Schule haben. Der Vorsitz obliegt der Schulleiterin. Der Schulelternratsvorsitz hat per Geschäftsordnung des Schulelternrates einen Sitz im Schulvorstand. In der Regel tagt der Schulvorstand vier bis fünmal im Schuljahr.

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG .

Die wichtigsten Antworten und Fragen zum Schulvorstand sind auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de zu finden.

Der Schulvorstand unserer Schule hat sich im Schuljahr 2021/22 mit der Evaluation der Hausaufgabenzeit im offenen Ganztag beschäftigt. Das Ergebnis einer Schüler-/Eltern- und Lehrkräftebefragung endete in einem neu gefassten Elternbrief.

 

Organisation der Hausaufgabenzeit/Lernzeit

im offenen Ganztag der GS Mandelsloh/Helstorf

(Beschluss, der GK 27.06.2022/ Grundlage sind das schulische Hausaufgabenkonzept vom 11.11.2020 und das pädagogische Konzept der Schule von 2021)
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Schule erhalten von Montag bis Donnerstag Hausaufgaben. Sie notieren diese in einem Hausaufgabenheft.
  • Die Hausaufgaben können in allen Fächern unter Einhaltung der vorgegebenen Zeitangaben (1./2 Klasse 30 min., 3./4. Klasse 45 min.) erteilt werden.
  • Kinder, die Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag am offenen Ganztag teilnehmen, können die Hausaufgaben in der im Konzept vorgesehenen Hausaufgabenzeit erledigen.
  • Die Lehrkräfte erteilen Hausaufgaben, die in dieser Zeit zu schaffen sind.
  • Aufgaben, bei denen es um das Auswendiglernen (z.B. 1x1 Reihen, Theaterrollen, etc) oder um das Üben (Lesetexte, Klassenarbeiten etc.) geht, müssen von allen zu Hause erledigt werden.
  • Bei Hausaufgaben kann es sich auch um Wochenaufgaben, wie z.B. Wochenpläne, Werkstätten oder Lerntheken handeln. Die Lehrkräfte erklären Eltern und den Mitarbeitern das methodische Vorgehen.
  • Das pädagogische Personal steht den Hausaufgabengruppen der Jahrgänge 1/2 und  3/4 helfend und unterstützend zur Seite. Bestenfalls rücken die PMs auch mit den Klassen am Ende des Schuljahres auf.
  • Alle Hausaufgaben müssen zu Hause von den Eltern noch gegengelesen und auf Vollständigkeit kontrolliert werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler bekommen von den Lehrkräften den Sinn von Hausaufgaben vermittelt und müssen lernen diese konzentriert, bereitwillig und sorgfältig sowie sauber zu erledigen.
  • Die pädagogischen Mitarbeiter berichten den Lehrkräften vom Lernverhalten und der Fähigkeit der Schüler*innen. Elternbenachrichtigungen werden nach Absprache versandt.
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht am offenen Ganztag teilnehmen, müssen die Hausaufgaben im Hort bzw. zu Hause erledigen.
  • Die Räume, in denen die Hausaufgabenzeit stattfindet, legt die Schulleitung fest. Die Sitzordnung in den Räumen legt die pädagogische Mitarbeiterin fest.
  • Bei Bedarf können die Tische in den Räumen für die Hausaufgabenzeit umgestellt werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die ihre Hausaufgaben erledigt haben, nutzen die verbleibende Zeit als Lern- oder Projektzeit. Mögliche Inhalte dafür werden mit den Klassenlehrern besprochen!
  • Die Hausaufgabenzeit wird vom Schulvorstand evaluiert. Die letzte Evaluation fand 2022 statt. Die nächste ist für 2024 geplant.

 

 

 

 

 

 

 

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Grundschule Mandelsloh / Helstorf

 

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31535 Neustadt a. Rbge.

 

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